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  • Claudia Ward

Mittelalterliche Jagdpraktiken

Sonderrecht Haustierabschuss:


Eine Hauskatze, gefangen in einer Lebendfalle, wird brutal und stümperhaft mit einer Kurzwaffe hingerichtet. Zwei Schüsse in den Kopf, das Tier windet sich vor Schmerzen, ein weiterer folgt ins Gesicht. Insgesamt schießt eine Jägerin in Bayern dreimal auf das verängstigte und sich vor Schmerzen krümmende Tier in der Falle.


Der Bayerische Jagdverband versucht die Wogen zu glätten mit zweifelhaften Erklärungen, dass für die Jäger ein ungeschriebenes Gebot gelte, kein Tier zu erlegen, das einen Namen tragen könnte. Doch die Realität spricht eine andere Sprache.

Schätzungsweise werden Jahr für Jahr in deutschen Wäldern weit mehr als 100.000 Katzen, manche Organisationen gehen von bis zu 300.000 aus, und einige Tausend Hunde erschossen. Besonders Katzen sind ein Hassobjekt vieler Jäger und dürfen je nach Bundesland bei einer Entfernung zwischen 200 bis 300 Meter vom letzten Haus erschossen werden. Dabei ist es in vielen Bundesländern völlig egal, ob diese Vögel fangen, einer Maus hinterherjagen oder einfach nur in der Sonne liegen und dösen.


Erschossene Hauskatze
Erschossene Hauskatze Bild: DH, Wildtierschutz Deutschland

Die Gefahr, dabei „versehentlich“ eine geschützte Wildkatze totzuschießen,

ist rund um die bekannten Lebensräume dieser Tiere groß. Eine Wildkatze ist nur schwer von einer wildfarbenen Hauskatze zu unterscheiden.


Junge Wildkatze
Junge Wildkatze Bild: Frecher Fuchs

Katzen galten in Jägerkreisen schon immer als Beutekonkurrenten und man tötete diese bereits vor 150 Jahren mit einem Vergnügen gleichermaßen wie heute.


Eine Gesetzesänderung muss dringend her. Denn nur in wenigen Bundesländern gibt es Einschränkungen hinsichtlich des Abschusses von Hunden und Katzen.

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Brutale Fallenjagd:


Die Fallenjagd, auch Fangjagd genannt, ist an Grausamkeit, Boshaftigkeit und Tierquälerei nur noch von der Baujagd zu überbieten.


Jedes Jahr werden in deutschen Jagdrevieren Tausende von Beutegreifern wie der Fuchs, Marder aber auch der Waschbär und selbst der Dachs gefangen und brutal hingerichtet.


Schlagfallen oder auch Totschlagfallen sollen sofort töten, doch oftmals geraten die Tiere „NUR“ mit einer Pfote oder Bein in solche mittelalterliche Fangeisen. Die Tiere harren meist viele Stunden in solchen Fallen aus, ehe sie der Fallensteller mit einem Schuss aus einer Kurzwaffe hinrichtet. Viele Tiere versuchen sich selbst aus der Falle zu befreien, besonders wenn Junge auf die Rückkehr des Elterntieres warten. Dabei reißen sich die Tiere nicht selten ganze Gliedmaßen ab und verbluten elendig.


Bei Lebendfallen wird das Tier lebend und unverletzt gefangen. Nachdem der Jäger, heute meist mittels eines Fallenmelders, über den Fang informiert wurde, schiebt der Jäger das gefangene und total verängstigte Tier mit einem Schieber in einen sogenannten Abfangkorb aus Draht. In diesem Drahtgitterkorb wird das Tier per Kopfschuss oder durch einen Schuss ins Gesicht hingerichtet. Die getöteten Tiere werden vergraben oder auf Luderplätzen ausgelegt um weitere Tiere vor die Flinte oder Büchse zu locken.


Falle gut getarnt um Füchse und Waschbären zu fangen. Aber auch Hauskatzen oder die geschützte Wildkatze können Opfer werden.
Betonröhrenfalle getarnt unter Laub und Heu Bild: privat

Die gefangenen Tiere sind häufig einem enormen Stress in der Falle ausgeliefert. Viele Tiere erstarren förmlich vor Panik. Jäger behaupten dann immer gerne, dass die Tiere vollkommen gelassen in der Falle ausharren. Es gibt Tiere wie z.B. das Wiesel, welches in der Falle stressbedingt stirbt, einfach nur weil es eingesperrt ist.


Die Fangjagd wird gerne in einen Atemzug mit dem Artenschutz genannt, um das Niederwild zu schützen wie den Feldhasen, Fasan oder auch das Rebhuhn. Dabei geht es dem Jäger wohl eher darum unliebsame Beutekonkurrenz auszuschalten. Im Herbst blasen die feinen Herren Jäger zu Treibjagden auf das Niederwild. Voller Vergnügen werden Feldhasen und Fasane abgeschossen und auch auf das stark gefährdete Rebhuhn wird Jagd gemacht. Artenschutz Fehlanzeige. Denn auch geschützte Arten unterliegen dem Jagdrecht und haben Jagdzeiten. Es geht häufig einfach nur um das Vergnügen, Tiere zu töten.


Der Landesjagdverband (LJV) Hessen forderte jüngst finanzielle Unterstützung zur Fangjagd. Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, kurz HMUKLV, hatte darauf hin untersagt, die Fallenjagd aus Naturschutzmitteln zu finanzieren. Vertreter des LJV und des NABU kritisierten diese Entscheidung. Wiebke Knell, FDP Landtagsabgeordnete und Jagdscheininhaberin, sagte ihre Unterstützung zu. Tiermord finanziert aus öffentlichen Geldern. Es gibt keinen wissenschaftlich haltbaren Nachweis, dass die Fallenjagd nachhaltig zum Artenschutz beiträgt.


Fakt ist, dass Fallenjagd und Haustierabschuss mittelalterliche Jagdpraktiken sind und abgeschafft werden müssen. Deutschlandweit. Dafür setzen wir uns ein.

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Weitere Informationen:










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